
Allgemeine Benutzungs- und Abonnementbedingungen
für das Theater Regensburg Anstalt des öffentlichen Rechts
§7 Platzmieten und Abonnements
(1) Theater Regensburg schließt Abonnementverträge für jeweils eine Spielzeit ab.
(2) Abonnementverträgen liegen besonderen Bedingungen zugrunde:
1. Mit der Aushändigung der Abonnementrechnung gilt der Vertrag zwischen Abonnent und Theater Regensburg als geschlossen.
2. Das Abonnement ist ein beiderseitiges festes Abkommen für die ganze Spielzeit und erstreckt sich von September bis Juli. Ein Rücktritt während der Spielzeit ist daher nicht möglich.
3. Jede Abonnementbestellung verpflichtet zur Zahlung der in der Abonnementreihe festgelegten Vorstellungen. Aus Vereinfa-chungsgründen wird das Abonnement in 2 Raten zum 15. Oktober und 15. Februar zur Zahlung fällig. Einzahlungen sind an das in der Abonnementrechnung angegebene Konto zu leisten. Eine Bareinzahlung an der Theaterkasse ist nicht möglich. Kommt ein Abonnent mit der Zahlung in Verzug und wird trotz vorheriger Mahnung die fällige Rate nicht rechtzeitig entrichtet, so erfolgt eine gebührenpflichtige Einziehung. Es besteht die Möglichkeit die fälligen Abonnementraten vom Girokonto abbuchen zu lassen.
4. Beim Eintritt in den Zuschauerraum ist der Abonnementausweis dem Einlasspersonal stets unaufgefordert vorzuzeigen.
5. Das Abonnement ist für einzelne Vorstellungen übertragbar. Die dauernde Übertragung eines Abonnementplatzes kann nur mit Zustimmung der Theater-Verwaltung erfolgen. Die Haftung übernimmt der Besteller.
6. Im Falle des Verlustes Ihres Abonnementausweises ist zur Vermeidung von Missbrauch eine sofortige Benachrichtigung an das Theater erforderlich. Gegen eine Gebühr von Euro 5,00 erhalten Sie eine Zweitschrift Ihres Ausweises.
7. Das Abonnement verlängert sich um eine weitere Spielzeit zu den Bedingungen die für die kommende Spielzeit gelten, wenn es nicht ausdrücklich bis spätestens 31. Mai eines jeden Jahres schriftlich gekündigt wird.
8. Änderungswünsche können bis 31. Mai eines jeden Jahres schriftlich beantragt werden.
9. Das Theater ist berechtigt, in Ausnahmefällen Abonnementvorstellungen auf andere Wochentage zu verlegen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung des Abonnementpreises geltend gemacht werden kann. Sämtliche Verlegungen werden durch Presse und Plakatanschläge rechtzeitig bekanntgegeben. Ersatzansprüche von Vorstellungen, die aus Unkenntnis, wegen Krankheit oder irrtümlich versäumt wurden, werden nicht anerkannt. Soweit in besonderen Ausnahmefällen aus künstlerischen Gründen für das Abonnement nicht neue Inszenierungen aufgeführt werden können, werden Werke des Repertoires angeboten.
10. Der Abonnent hat bei terminlicher Verhinderung die Möglichkeit, seine Abonnementplätze, gegen Vorlage der Umtauschgutscheine zurückzugeben. Die Umtauschscheine können für Plätze der gleichen oder einer niedrigeren Preiskategorie einer Vorstellung des in der Regel gleichen Stücks zu einem anderen Termin eingetauscht werden. Bei einem Tausch in ein anderes Stück steht nur ein geringes Kartenkontingent zur Verfügung. Mögliche Differenzbeträge können nicht erstattet werden. Der Umtausch in eine höhere Preiskategorie ist gegen Aufzahlung möglich. Die Anzahl der Umtauschmöglichkeiten richtet sich nach der Abonnementreihe.
11. Der beabsichtigte Umtausch muss bis spätestens 12:00 Uhr des der Vorstellung vorausgehenden Werktages (bei Wochenendvorstellung freitags) der Theaterkasse persönlich oder per Post nur gegen Vorlage des original ausgefüllten Umtauschgutscheines mitgeteilt werden. Ein telefonischer Umtausch ist nicht möglich. Die ausgestellten Umtauschgutscheine gelten bis zum Ende der Spielzeit. Verlängerungen sind grundsätzlich nicht möglich. Ein Tausch kann in der Regel nicht an Silvester, an Feiertagen, und bei Gastspielen eingelöst werden. Für nicht besuchte Vorstellungen, bei nicht rechtzeitig eingereichtem Umtausch wird kein Ersatz geleistet. Sämtliche Guthaben aus Umtausch werden am Ende der Spielzeit ungültig.
12. Die Aufhebung des Abonnements bei Sonderveranstaltungen und an Feiertagen bleibt dem Theater vorbehalten.
13. Das Theater ist berechtigt, bei Zahlungsverzug das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
14. Abonnenten können für Repertoirevorstellungen (ausgenommen sind in der Regel Premieren, Gastspiele, Sonderveranstaltungen, Vorstellungen an Feiertagen und Silvester) bis zu 4 Karten mit einer Ermäßigung von 25% auf den normalen Kassenpreis erwerben. Die Anzahl der Ermäßigungsabschnitte pro Spielzeit richtet sich nach der Abonnementreihe.
Stand: April 2010





